Hier eine aktuelle Verlautbarung des Landeschorverbandes:
Am 1. Juni hat die Landesregierung weiter Öffnungen der SARS-Eindämmungsverordnung beschlossen, die diesmal auch die Situation der Chöre und Orchester betrifft.
Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen, haben die Kreis- bzw. Stadtverwaltungen das Vorliegen der Voraussetzungen für weitere Öffnungsschritte bekanntzumachen. Für Chöre und Gesangsgruppen sind dann Proben und Konzerte im Freien und in hinreichend großen geschlossenen Räumen unter Einhaltung eines Mindestabstands von 2 Metern der Personen zueinander zulässig.
Natürlich gelten auch weiterhin bei Proben und Konzerten die allgemein gültigen Hygieneregeln, wie sie im vergangenen Jahr schon von den Chören angewandt wurden. Insbesondere sollte jeder Chor ein Hygienekonzept erarbeiten und eine Anwesenheitsliste führen, die bei eventuellen Kontrollen vorhanden sein müssen. Mustervorlagen können in der Geschäftsstelle des Chorverbandes Sachsen-Anhalt angefordert werden, müssen jedoch den konkreten Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.